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Erläuterung zur GmbH Gründung

1. Ablauf vor Beurkundung

Im Rahmen dieses Datenblatts werden die Mindestangaben für eine GmbH-Gründung in Form einer Bargründung abgefragt. Bitte lassen Sie uns diese Informationen deshalb vollständig zukommen.

Das Datenblatt ersetzt selbstverständlich keine individuelle Beratung, bitte geben Sie deshalb eine Telefonnummer an, unter der wir Sie kontaktieren können um Details der Gründung zu besprechen.

Auf der Basis der erhobenen Angaben wird ein Vertragsentwurf erstellt und zur Durchsicht und ggf. zur steuerlichen Überprüfung übersandt. Danach können Sie den Beurkundungstermin vereinbaren. Im Beurkundungstermin werden unter Anwesenheit aller Beteiligten nochmals sämtliche Vertragsbestimmungen im Detail durchgesprochen und erläutert.

2. Ablauf nach Beurkundung

Nach erfolgter Beurkundung erhalten Sie eine Kopie der Gründungsurkunde. Mit dieser können und müssen Sie ein Geschäftskonto für die GmbH (i.G.) eröffnen und das vereinbarte Stammkapital einzahlen. Bitte das Konto unbedingt erst nach der Einzahlung eröffnen und die Einzahlung vornehmen.

Sodann überlassen Sie dem Notar einen Beleg über die erfolgte Einzahlung, sodann wird die Anmeldung dem Registergericht übersandt und die Eintragung veranlasst. Sie erhalten eine Eintragungsbestätigung direkt vom Registergericht. Die Eintragungen sind kostenfrei abrufbar unter: www.handelsregister.de

3. Mindeststammkapital

Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000,00 EUR. Es genügt, wenn das Stammkapital zunächst zur Hälfte einbezahlt wird. In Höhe des noch nicht einbezahlten Betrags besteht eine persönliche Haftung des/der Gründer.

4. Person des Gründers

Gründer können alle natürlichen und juristischen Personen bzw. Personenhandelsgesellschaften (z.B. GmbH oder KG) sein. Ist der Gründer eine juristische Person geben Sie bitte Firma, Sitz (einschließlich Anschrift) und Registernummer an.

5. Person des Geschäftsführers

Die Gesellschaft muss mindestens einen Geschäftsführer haben, nur eine natürliche Person kann Geschäftsführer sein. Nicht Geschäftsführer darf sein, wer wegen bestimmter Straftaten verurteilt ist, das sind insbesondere Straftaten im Zusammenhang mit Insolvenzen, Straftaten im Zusammenhang mit Buchführungspflichten und Betrugsstraftaten. Bitte nehmen Sie vorab Kontakt mit dem Notar auf, wenn Sie in der Vergangenheit wegen einer Straftat verurteilt wurden, damit geprüft werden kann, ob diese der Bestellung als Geschäftsführer entgegensteht. Ferner darf der Geschäftsführer kein Berufsverbot und keine Gewerbeuntersagung haben.

6. Transparenzregister

Alle Gesellschaften müssen Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister eintragen. Vergleiche hierzu besonderes Merkblatt unter www.notar-buhl.de.

7. Rechnungen

Unter Umständen erhalten Sie nach Eintragung der Gesellschaft betrügerische Rechnungen, bitte beachten Sie hierzu gesondertes Merkblatt unter www.notar-buhl.de. Im Rahmen der Gründung erhalten Sie eine Rechnung vom Notar und eine Rechnung vom Registergericht, in Baden-Württemberg erhoben durch die Landesoberkasse. Diese sind zu begleichen, bei allen übrigen Rechnungen ist besondere Vorsicht geboten, oft handelt es sich um nicht zu begleichende betrügerische Rechnungen.

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